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FAQ - Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV)

Häufig gestellte Fragen zur StBVV

Alles Wissenswerte zur Steuerberater-Vergütungsverordnung und Honorarberechnung

📚 Grundlagen der StBVV

Was ist die StBVV? +
Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) ist eine gesetzliche Gebührenordnung, die die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland regelt. Sie legt fest, wie Honorare für steuerberatende Tätigkeiten berechnet werden und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Die StBVV gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Steuerberater ihre Gebühren festlegen können.
Wie werden Steuerberaterkosten nach StBVV berechnet? +
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gegenstandswerts (z.B. Umsatz, Gewinn) und verschiedener Gebührentabellen (Tabelle A, B, C). Je nach Leistung wird die Gebühr mit einem Faktor multipliziert, z.B. 2,7/10 für Jahresabschlüsse oder 7,5/10 für laufende Buchhaltung. Der Steuerberater kann innerhalb des vorgegebenen Rahmens (1/10 bis 10/10) die Gebühr entsprechend dem Aufwand und der Komplexität anpassen.
Welche Gebührentabellen gibt es in der StBVV? +
Es gibt drei Haupttabellen: Tabelle A (Beratungstabelle) für Steuererklärungen und Beratung, Tabelle B (Abschlusstabelle) für Jahresabschlüsse und EÜR, und Tabelle C (Buchführungstabelle) für laufende Buchhaltung. Jede Tabelle hat unterschiedliche Werte abhängig vom Gegenstandswert.
Was bedeutet der Begriff 'Gegenstandswert' in der StBVV? +
Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für das Honorar. Bei der Buchhaltung ist es der höhere Wert aus Umsatz oder Aufwand, bei Jahresabschlüssen der Umsatz, bei Steuererklärungen die jeweiligen Einkünfte oder der Gewinn. Für verschiedene Einkunftsarten gelten unterschiedliche Mindestgegenstandswerte.

💰 Kosten & Gebühren

Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater? +
Die Kosten hängen vom Gegenstandswert ab. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 € liegt die Gebühr etwa bei 195-585 € (1,5/10 bis 4,5/10 der Tabelle A). Hinzu kommen Post- und Telekommunikationspauschale sowie ggf. Gebühren für verschiedene Einkunftsarten wie selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.
Wie viel kostet die monatliche Buchhaltung? +
Bei einem Jahresumsatz von 100.000 € beträgt die Gebühr etwa 140-190 € monatlich (7,5/10 der Tabelle C). Hinzu kommen Pauschalen für Support, Bescheidprüfung und digitale Services wie DATEV Unternehmen Online. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 200-400 € pro Monat, abhängig von Beleganzahl und Komplexität.
Was kostet ein Jahresabschluss für Einzelunternehmen? +
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz. Bei 250.000 € Umsatz liegt die Gebühr bei etwa 1.655 € (27/10 der Tabelle B). Hinzu kommen Gebühren für Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie Post- und Telekommunikationspauschale. Insgesamt sollten Sie mit 2.000-3.500 € rechnen.
Was kostet ein Jahresabschluss für eine GmbH? +
Bei einem Umsatz von 500.000 € beträgt die Gebühr etwa 2.246 € (27/10 der Tabelle B). Hinzu kommen Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie E-Bilanz- und Veröffentlichungspauschale. Insgesamt sollten Sie mit 3.000-4.500 € rechnen, abhängig von der Komplexität.
Was ist die Post- und Telekommunikationspauschale? +
Die Post- und Telekommunikationspauschale (P&T-Pauschale) beträgt 20% der Gebühr, maximal jedoch 20 € pro Auftrag. Sie deckt Kosten für Porto, Telefon, E-Mail und andere Kommunikationsmittel ab. Diese Pauschale wird zusätzlich zur Steuerberatergebühr berechnet.
Was sind typische Zusatzkosten bei Steuerberatern? +
Neben den Gebühren nach StBVV fallen an: Post- und Telekommunikationspauschale (20%, max. 20 €), Bescheidprüfungspauschale (60-90 €), Datenspeicherpauschale (20-25 €), DATEV-Gebühren (ca. 30 €/Monat), E-Bilanz-Pauschale (ca. 275 €) und ggf. Veröffentlichungskosten (ca. 275 €). Diese sollten vorab transparent kommuniziert werden.

🔍 Spezielle Leistungen

Wie berechnet sich die Gebühr für die Gewerbesteuererklärung? +
Der Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag. Die Gebühr beträgt 5,5/10 der Tabelle A. Bei einem Gewinn von 50.000 € ergibt sich eine Gebühr von etwa 717 € plus Post- und Telekommunikationspauschale. Die Gewerbesteuererklärung wird oft im Paket mit dem Jahresabschluss angeboten.
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? +
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 600.000 € und einem Gewinn unter 60.000 €. Die Gebühr richtet sich nach § 25 StBVV und beträgt 20/10 der Tabelle B, mindestens jedoch bei einem Gegenstandswert von 17.500 €.
Welche Unterlagen braucht der Steuerberater für die Buchhaltung? +
Benötigt werden: alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbücher, Bescheinigungen über Lohnzahlungen, Nachweise über private Kfz-Nutzung und alle steuerrelevanten Belege. Digitale Übermittlung über DATEV Unternehmen Online ist heute Standard und vereinfacht die Zusammenarbeit erheblich.

⚖️ Rechtliches & Vereinbarungen

Können Steuerberater von der StBVV abweichen? +
Ja, die StBVV gibt einen Rahmen vor (1/10 bis 10/10). Steuerberater können innerhalb der Gebührenspanne variieren und auch Pauschalvergütungen vereinbaren. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung vor Beginn der Tätigkeit. Bei außergewöhnlich aufwendigen Fällen kann auch über 10/10 abgerechnet werden.
Wann gilt die neue StBVV 2025? +
Die aktuelle Fassung der StBVV trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Regelmäßige Anpassungen erfolgen durch den Gesetzgeber, meist alle paar Jahre. Steuerberater sind verpflichtet, die jeweils gültige Fassung anzuwenden und Mandanten auf Änderungen hinzuweisen.