Mit unserem interaktiven Rechner findest du in wenigen Sekunden heraus, ob sich für dich die 1 Prozent Regel oder die Fahrtenbuchmethode mehr lohnt.

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Wir prüfen dein Ergebnis individuell und zeigen dir, wie du die Steuerbelastung optimieren kannst.

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❓ FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist günstiger: 1 Prozent Regel oder Fahrtenbuch? +
Das hängt stark von den individuellen Zahlen ab – insbesondere vom Bruttolistenpreis, der jährlichen Fahrleistung, den Gesamtkosten und dem Anteil privater Fahrten. Bei teuren Fahrzeugen führt die 1 Prozent Regel oft zu einer höheren Steuerlast, während das Fahrtenbuch gerade bei überwiegend betrieblicher Nutzung günstiger ist. Unser Rechner hilft dir, beide Varianten sofort zu vergleichen und eine erste Einschätzung zu erhalten.
Gilt die 1 Prozent Regel auch für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf und NRW? +
Ja. Für Elektrofahrzeuge gibt es besondere steuerliche Vergünstigungen. So kann der Bemessungsfaktor je nach Anschaffungspreis auf 0,5 oder sogar 0,25 reduziert werden. Das bedeutet: Statt 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat müssen nur 0,5 oder 0,25 Prozent angesetzt werden. Diese Regelung gilt bundesweit – also auch in Düsseldorf, NRW und ganz Deutschland.
Was ist besser: 0,03 % oder 0,002 % Versteuerung für den Arbeitsweg? +
Beide Varianten betreffen den geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 0,03 %-Regel ist eine Pauschalversteuerung pro Monat und lohnt sich meist bei regelmäßiger Nutzung. Die 0,002 %-Regel kann vorteilhaft sein, wenn du weniger als 180 Tage im Jahr tatsächlich zur Arbeit fährst. Besonders für Außendienstmitarbeiter oder Personen im Homeoffice kann die 0,002 %-Variante günstiger sein.
Muss ein Fahrtenbuch handschriftlich geführt werden? +
Nein, ein Fahrtenbuch muss nicht zwingend handschriftlich geführt werden. Wichtig ist, dass es vollständig, zeitnah und manipulationssicher ist. Digitale Fahrtenbücher, die diese Anforderungen erfüllen, werden von der Finanzverwaltung anerkannt. Besonders in NRW setzen viele Unternehmer inzwischen auf digitale Lösungen, da diese weniger fehleranfällig sind und Zeit sparen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Berechnung des geldwerten Vorteils? +
Grundlage sind der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, die jährlichen Gesamtkosten (z. B. Leasingraten, Wartung, Versicherung, Kraftstoff oder Strom), die jährliche Fahrleistung und die privaten Kilometer. Bei der 1 Prozent Regel reicht oft der Bruttolistenpreis, beim Fahrtenbuch sind detaillierte Aufzeichnungen erforderlich. Unser Rechner hilft dir, die wichtigsten Werte sofort gegenüberzustellen.
Kann mein Arbeitgeber Zuzahlungen oder ein Nutzungsentgelt berücksichtigen? +
Ja. Leistest du als Arbeitnehmer Zuzahlungen oder zahlst ein Nutzungsentgelt, mindert das den geldwerten Vorteil und somit auch die Steuerlast. Diese Beträge werden direkt von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Wichtig: Die Zahlungen müssen klar nachweisbar sein und dürfen nicht nachträglich verändert werden.
Wie wirkt sich ein Dienstwagen steuerlich auf Selbstständige in Düsseldorf aus? +
Selbstständige in Düsseldorf und NRW können ebenfalls die 1 Prozent Regel oder ein Fahrtenbuch anwenden. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung wird der private Nutzungsanteil als Betriebseinnahme erfasst. Gerade für Handwerker, Freiberufler und Berater lohnt sich eine individuelle Berechnung, da der steuerliche Effekt erheblich variieren kann.
Bietet Pohlmann Steuern Beratung vor Ort in Düsseldorf an? +
Ja. Wir sind eine 100 % digitale Kanzlei, bieten aber auch persönliche Beratungsgespräche in Düsseldorf und der gesamten Rhein-Ruhr-Region an. Dabei prüfen wir nicht nur, ob die 1 Prozent Regel oder das Fahrtenbuch für dich günstiger ist, sondern auch, ob zusätzliche Optimierungen möglich sind – etwa durch Nettolohnoptimierung, steuerfreie Zuschüsse oder alternative Fahrzeugmodelle.
Was ist die steuerliche Kostendeckelung? +
Die Kostendeckelung gilt bei der 1%-Regel: Wenn der pauschale geldwerte Vorteil höher ist als die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird er auf die Gesamtkosten begrenzt. Dies ist besonders relevant bei Gebrauchtwagen mit hohem Listenpreis aber niedrigen laufenden Kosten. Beispiel: Ein Gebrauchtwagen hat einen Listenpreis von 70.000 €, aber nur 6.000 € jährliche Kosten. Die 1%-Regel würde 8.400 € ergeben, wird aber auf 6.000 € gedeckelt. Bei der Fahrtenbuchmethode gibt es keine Kostendeckelung, da hier bereits die tatsächlichen Kosten anteilig berechnet werden.